# Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (2026)

A thematic map of the Atlas of Switzerland, the national atlas published by ETH Zurich. The map is drawn in the browser; this file describes it and lists its variants and links, but not the data values shown on the map.

- Map: https://atlasderschweiz.ch/de/thema/volksinitiative-wahrung-der-schweizerischen-neutralitaet-2026/
- Short title: Neutralitätsinitiative (2026)
- Map id: 1189
- Categories: Staat und Politik › Abstimmungen › Aussenpolitik
- Keywords: Aussenpolitik, Neutralität, Staat
- Published: 2026-09-29
- Last revised: 2026-09-29
- Content language: German
- Other languages: [Français](https://atlasderschweiz.ch/fr/theme/initiative-populaire-sauvegarder-la-neutralite-suisse-2026.md), [Italiano](https://atlasderschweiz.ch/it/tema/iniziativa-popolare-salvaguardia-della-neutralita-svizzera-2026.md), [English](https://atlasderschweiz.ch/en/theme/popular-initiative-safeguard-swiss-neutrality-2026.md)

## Description

### Ausgangslage

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.

### Die Initiative

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

### Inhalte der Initiative

#### Ausgangslage

#### Dauernde und bewaffnete Neutralität

Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt. Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität.

#### Neutralität in der Verfassung

Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu schützen.

#### Neutralität im Völkerrecht

Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen, kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen. Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der Anwendung der Neutralität.

#### Angriff auf neutrale Staaten

Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.

#### Neutralität in der Praxis

Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt, wie regelmässige Umfragen zeigen.

#### Neutralität und gute Dienste

Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden.

#### Neutralitätspraxis und Krieg gegen die Ukraine

Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert. Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt und welche nicht.

#### Kritik an Übernahme von Sanktionen

Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht.

#### Forderungen der Initiative

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll ausdrücklich stehen, dass:

- die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist,
- die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf,
- eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird,
- sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf,
- die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen sind Sanktionen der UNO),
- die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können,
- die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll.

#### Wesentliche Forderungen bereits erfüllt

Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten:

- Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend.
- Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B. der NATO).
- Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.
- Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen. Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet.
- Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis.

#### Folgen der Initiative

Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung, wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken:

#### Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit

Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen, insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung der Schweizer Rüstungsindustrie führen.

#### Keine Wahl bei Sanktionen

Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwägung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten.

### Resultate

Die Initiative wurde abgelehnt.

Stimmbeteiligung: 47.06%
Ja-Stimmen: 29.85%

## Sources

- Bundeskanzlei: [Erläuterungen des Bundesrates zu den Abstimmungen vom 27.09.2026](https://www.admin.ch/de/volksabstimmung-vom-27-september-2026)

## Data sources

- Atlas der Schweiz (2026): Atlas der Schweiz
- FSO: [Abstimmung vom 27. September 2026](https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/politik/abstimmungen/jahr-2026/2026-09-27.html)
- Swisstopo (2026): [swissBOUNDARIES3D](https://www.swisstopo.admin.ch/de/landschaftsmodell-swissboundaries3d)

## Data owners

- [Bundesamt für Landestopografie (swisstopo)](http://www.swisstopo.admin.ch/)
- [Atlas der Schweiz (AdS)](http://www.atlasderschweiz.ch/)
- [Bundesamt für Statistik (BFS)](https://www.bfs.admin.ch/)

## Citation

The terms of use ask to name the Atlas of Switzerland and the data owners, and to keep the source references in exports, screenshots and embeds. Cite the map as:

> Atlas der Schweiz (2026): Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (2026). ETH Zürich. Kartendaten © swisstopo, AdS, BFS. https://atlasderschweiz.ch/de/thema/volksinitiative-wahrung-der-schweizerischen-neutralitaet-2026/

## Variants

The map has 6 variants. Levels: variant → spatial unit → time. The `u` value of a variant selects it in the links below.

- Resultate
  - Kantone
    - 2026: `u=BCwAAwIM` (default)
  - Gemeinden
    - 2026: `u=BCwABQIM`
  - Bezirke
    - 2026: `u=BCwABgIM`
- Stimmbeteiligung
  - Kantone
    - 2026: `u=BCwAAwIO`
  - Gemeinden
    - 2026: `u=BCwABQIO`
  - Bezirke
    - 2026: `u=BCwABgIO`

## Links

Replace `{u}` with the `u` value of a variant above, or leave out `u={u}` for the default variant. The map opens at its full extent; a link cannot set the map position.

- Map: https://atlasderschweiz.ch/de/thema/volksinitiative-wahrung-der-schweizerischen-neutralitaet-2026/?u={u}
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- Side by side with another map: https://atlasderschweiz.ch/de/vergleich/?lt=1189&lu={u}&rt={id of the other map}&ru={u of the other map, or leave out}

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In the embed URL, `dm` sets what is shown: `e` the map with its title bar (default), `p` also the values of an object clicked on the map, `m` only the map with a button that opens it in the atlas. `ig=1` (default) lets the map react to scrolling and dragging only after a click into it, `ig=0` right away. The size can be changed in `style`.

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