Änderung des Zivildienstgesetzes (2026)
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Ausgangslage
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Bis 2009 hat eine Zulassungskommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1.5-mal so viele Diensttage zu leisten, wie im Militär noch verbleiben würden.
Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass weniger Personen in den Zivildienst wechseln. Sie zielt vor allem auf Armeeangehörige, die erst in den Zivildienst wechseln, nachdem sie bereits einen grossen Teil ihres Armeedienstes geleistet haben. Denn diese Personen müssen heute nur noch relativ wenige zusätzliche Diensttage leisten. Neu müssen alle Zivildienstpflichtigen mindestens 150 Diensttage leisten. Als weitere Massnahmen sind strengere Vorgaben für die Planung der Zivildiensteinsätze vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen einen Vorteil haben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
Inhalte der Vorlage
Ausgangslage
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat seit 1996 die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen.1 Zu Beginn hat eine Kommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seit 2009 weisen Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt mit ihrer Bereitschaft nach, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten wie im Militär. Seit 2009 werden jährlich durchschnittlich über 6000 Personen zum Zivildienst zugelassen. 2025 waren es 7211 Personen. Das ist der höchste Wert seit Einführung des Zivildienstes.
Sechs Massnahmen
Die Vorlage sieht sechs Massnahmen vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Militärdienst die Regel und der Zivildienst die Ausnahme bleibt.
Mindestanzahl Diensttage
Wer in den Zivildienst wechselt, muss neu mindestens 150 Zivildiensttage leisten, unabhängig davon, wie viele Diensttage im Militär noch verbleiben würden. Damit wird verhindert, dass die zusätzliche Dienstzeit im Zivildienst nur noch wenige Wochen oder gar Tage beträgt, weil bereits viele Militärdiensttage geleistet wurden. Diese Massnahme soll dazu führen, dass die Armee weniger Soldaten verliert, in deren Ausbildung sie investiert hat.
Gleiche Bedingungen für Kader
Heute müssen Unteroffiziere und Offiziere, die in den Zivildienst wechseln, nur 10 Prozent mehr Diensttage leisten, als im Militär noch verbleiben würden. Neu sollen auch Unteroffiziere und Offiziere 1.5-mal so viele Diensttage leisten müssen. Diese Massnahme soll die Abgänge beim Armeekader reduzieren.
Keine Sonderregel für Mediziner
Der Armee fehlt medizinisches Personal. Mediziner und Medizinstudenten können heute den Zivildienst als berufliche Erfahrung nutzen, indem sie einen Einsatz in ihrem Fachgebiet absolvieren. Dies macht es für sie attraktiv, Zivildienst zu leisten. Darum sollen Zivildiensteinsätze, die ein Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin erfordern, künftig nicht mehr erlaubt sein. Mediziner und Medizinstudenten können bei einem Gewissenskonflikt aber weiterhin Zivildienst in einem anderen Tätigkeitsbereich leisten.
Keine Umgehung der Schiesspflicht
Wer bereits alle Militärdiensttage geleistet hat und in den Zivildienst wechselt, muss gemäss heutigem System keine Zivildiensteinsätze mehr leisten. Im Militär bestünden aber weiterhin gewisse Pflichten, etwa die jährliche Schiesspflicht, das sogenannte Obligatorische. Deshalb sollen Personen, die alle Militärdiensttage absolviert haben, neu nicht mehr in den Zivildienst wechseln dürfen. Bei einem Aufgebot zum Aktiv- oder Assistenzdienst kann jedoch weiterhin ein Zivildienstgesuch gestellt werden.
Jährlich Dienst leisten
Analog zur Regelung im Militär müssen Zivildienstpflichtige ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle Diensttage geleistet sind. Bisher konnten Zivildiensteinsätze freier geplant werden.
Rascher Einsatz nach Zulassung
Der Zivildienst kennt einen sogenannten langen Einsatz von 180 Tagen. Er entspricht der Rekrutenschule im Militär, dauert aber länger. Wer während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellt, muss neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. So gilt die gleiche Regel wie im Militär: Aus der Rekrutenschule entlassene Personen werden rasch wieder aufgeboten.
Auswirkungen
Wie stark sich die Vorlage auf die Anzahl der Zivildienstpflichtigen und die Armeebestände auswirkt, lässt sich nicht genau vorhersagen. Es ist aber davon auszugehen, dass es mit der Vorlage weniger Wechsel in den Zivildienst geben wird. Dadurch wird der Zivildienst langfristig jedoch weniger für die Gesellschaft leisten können.
Resultate
Die Vorlage wurde angenommen.
Stimmbeteiligung: 58.3 %
Ja-Stimmen: 52.5 %
Textquellen
- Bundeskanzlei (2026): Erläuterungen des Bundesrates zu den Abstimmungen vom 14.06.2026
Datenquellen
- FSO (2026): Abstimmung vom 14. Juni 2026. BFS/OFS/UST/FSO
- Swisstopo (2026): swissBOUNDARIES3D
Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS)
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