Befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze (2009)

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Die Vorlage sieht vor, die Mehrwertsteuersätze zugunsten der Invalidenversicherung (IV) während sieben Jahren (2011–2017) zu erhöhen. Da die Zusatzfinanzierung mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, bedarf sie der Zustimmung einer Mehrheit des Volkes und der Kantone.

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine wichtige gesellschaftliche Institution, unterstützt sie doch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Ihre Ausgaben sind in den letzten Jahren stark gewachsen und seit 1993 nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt. Heute ist die IV deshalb mit 13 Milliarden Franken verschuldet. Durch die Defizite erhöhen sich diese Schulden jedes Jahr um 1,4 Milliarden Franken.

Die IV ist somit in ihrer Existenz bedroht. Deshalb muss ihrem jährlichen Defizit umgehend ein Ende gesetzt und die Schuldenspirale gestoppt werden. Dafür sind zusätzliche Einnahmen nötig; die Vorlage sieht deshalb vor, die Mehrwertsteuersätze vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 zu erhöhen (Zusatzfinanzierung).

Zur Sanierung der IV setzen Bundesrat und Parlament einen dreiteiligen Plan um: In einem ersten Schritt, der 5. IV-Revision, konnte das jährliche Defizit stabilisiert werden. Mit dem zweiten Schritt, der Zusatzfinanzierung, soll das Defizit vorübergehend getilgt werden. Während dieser Zeit sollen in einem dritten Schritt neue sozialverträgliche Sanierungsmassnahmen eingeführt werden mit dem Ziel, die Rechnung der IV auf Dauer ins Lot zu bringen.

Das Defizit der IV wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gedeckt. Um die IV zu unterstützen, schöpft die AHV jährlich 1,4 Milliarden Franken aus ihrem Vermögen. Dadurch verringern sich fortwährend die flüssigen Mittel, welche die AHV benötigt, um ihre Renten auszurichten. Bei einem Ja zur Zusatzfinanzierung werden die beiden Versicherungen finanziell getrennt; dies trägt dazu bei, die AHV-Renten zu sichern.

Die Vorlage wurde von Volk und Ständen angenommen.

Stimmbeteiligung: 41.0%
Ja-Stimmen: 54.6%

Textquellen

Datenquellen

Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS), Bundeskanzlei

Veröffentlichungsdatum:

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Befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze (2009)


Basiselemente


Hintergrund

IV-Zusatzfinanzierung (2009)