Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (2005)
Kategorien: Staat und Politik › Abstimmungen › Gesellschaftspolitik
Heute sind gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz in verschiedenen Lebensbereichen benachteiligt. Das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare verbessert die rechtliche Stellung dieser Paare, ohne die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichzustellen.
Das neue Gesetz erlaubt es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen und damit rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Wenn es zum Beispiel um Steuern und Erbschaften, Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge geht, wird sie rechtlich gleich behandelt wie die Ehe.
Hingegen lässt es das Partnerschaftsgesetz nicht zu, dass zwei Frauen oder zwei Männer gemeinsam ein Kind adoptieren. Auch Verfahren der Fortpflanzungsmedizin sind ihnen verwehrt. Somit können sie keine Familie im engeren Sinne gründen.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das gegnerische Komitee sieht in ihm eine Gefahr für Ehe und Familie. Das Gesetz sei zudem unnötig, denn das geltende Recht ermögliche es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung hinreichend zu regeln.
Die Vorlage wurde angenommen.
Stimmbeteiligung: 56.5%
Ja-Stimmen: 58.0%
Textquellen
- Federal Chancellery (2005): Vote documentation
Datenquellen
- Atlas of Switzerland (2010): Basiskarte 1:500.000
- Atlas of Switzerland: Administrative Einheiten 1:500.000 (Gemeinden, Bezirke, Kantone)
- FSO (2019): Volksabstimmungen (Ergebnisse Ebene Gemeinde seit 1981)
- swisstopo [J160089] (2010): Gemeindegrenzen GG25
- swisstopo [J160089] (2010): Landeskarte 1:500.000
Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS), Bundeskanzlei
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