Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) (2026)

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Ausgangslage

Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Zudem gelten unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt.

Die Vorlage

Mit der Vorlage werden künftig auch Verheiratete individuell besteuert. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern. Davon profitieren viele Paare, manche müssen aber auch mehr bezahlen. Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht. Die Vorlage entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer um insgesamt schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr. Auch die Kantone müssen die Individualbesteuerung einführen. Jeder Kanton legt seinen Steuertarif und seine Kinderabzüge aber weiterhin selbst fest. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ».

Inhalte der Vorlage

Ausgangslage

Besteuerung abhängig vom Zivilstand

Verheiratete und Unverheiratete werden heute unterschiedlich besteuert. Wenn verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, spricht man von der Heiratsstrafe. Wenn sie weniger Steuern bezahlen müssen, spricht man vom Heiratsbonus.

Gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren

Verheiratete Paare werden heute gemeinsam besteuert: Die Einkommen beziehungsweise Vermögen der Eheleute werden zusammengerechnet. Dadurch gelangen diese in eine höhere Progressionsstufe. Im Gegenzug erhalten sie verschiedene steuerliche Ermässigungen wie z. B. einen günstigeren Steuertarif.

Individuelle Besteuerung Unverheirateter

Unverheiratete werden heute individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenleben. Ihre Einkommen beziehungsweise Vermögen werden nicht zusammengerechnet. Dadurch verbleiben sie in einer tieferen Progressionsstufe. Bei Haushalten mit Kindern erhält ein Elternteil in der Regel einen günstigeren Steuertarif.

Ungleiche Steuerbelastungen

Das heutige Steuersystem führt dazu, dass Ehepaare in aller Regel entweder mehr oder weniger Steuern zahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wenn beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlen sie beim Bund und in einem Teil der Kantone tendenziell mehr Steuern als unverheiratete Paare. Das gilt vor allem für Ehepaare mit Kindern. Ist das Einkommen der Eheleute hingegen ungleich verteilt, zahlen sie heute tendenziell weniger Steuern als unverheiratete Paare. Das gilt sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern.

Von der Initiative zum Gegenvorschlag

Seit vielen Jahren wird auf Bundesebene über eine Steuerreform diskutiert, mit der die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. 2020 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) » ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.

Die Vorlage

Steuer unabhängig vom Zivilstand

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Sie zahlt damit gleich viel Steuern, egal ob sie verheiratet ist oder nicht. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden. Falls das Gesetz angenommen wird, tritt es spätestens 2032 in Kraft.

Eine Steuererklärung pro Person

Verheiratete Personen reichen neu je eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise wird hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften gilt der Eintrag im Grundbuch. Jede Person macht ihre eigenen Abzüge geltend. Die kinderbezogenen Abzüge teilen die Eltern bei der direkten Bundessteuer hälftig auf.

Steuertarif und Kinderabzug

Neu gilt für Verheiratete und Unverheiratete der gleiche Steuertarif. Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6800 auf 12 000 Franken erhöht. Die Reform führt bei der direkten Bundessteuer dazu, dass alle Steuerpflichtigen zusammen um schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Wird die Vorlage angenommen, werden auch die Kantone ihre Steuergesetze anpassen.

Bei einer Ablehnung

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Das Initiativkomitee hat die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. Das heisst: Wenn das Volk den Gegenvorschlag annimmt, ist die Initiative zurückgezogen. Lehnt das Volk den Gegenvorschlag ab, so entscheidet das Initiativkomitee, ob die Initiative zur Abstimmung gelangt.

Auswirkungen der Vorlage

Auf Ehepaare

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie das Einkommen unter den Eheleuten verteilt ist. Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter. Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einer sehr ungleichen Einkommensverteilung hingegen bezahlen tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt. Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Einkommen des Ehepaars ist.

Auf Unverheiratete

Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Dennoch sind sie von der Reform betroffen. Die Anpassung des Steuertarifs bei der direkten Bundessteuer führt dazu, dass die meisten Unverheirateten weniger Steuern bezahlen. Davon profitieren insbesondere Personen mit tieferen und mittleren Einkommen. Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern. Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer. Dies bleibt auch nach der Umsetzung der Vorlage so.

Auf die kantonalen Steuern

Für die meisten Steuerpflichtigen sind die kantonalen Steuern wesentlich höher als die direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere für Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen. Wie die Veränderungen bei den kantonalen Steuern ausfallen, hängt davon ab, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen. Wie bei der direkten Bundessteuer ist damit zu rechnen, dass der Wechsel zur Individualbesteuerung für Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung vorteilhafter ist als für jene mit ungleichmässiger Einkommensverteilung.

Auf die Steuereinnahmen

Die Vorlage führt dazu, dass die jährlichen Einnahmen der direkten Bundesteuer um schätzungsweise 630 Millionen Franken sinken. Davon entfallen rund 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil diese an den Erträgen der direkten Bundessteuer beteiligt sind. Wie sich die Vorlage auf die kantonalen Steuereinnahmen auswirkt, hängt von der Umsetzung der Individualbesteuerung durch die Kantone ab.

Auf die Beschäftigung

Die Individualbesteuerung dürfte den Anreiz erhöhen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Der Effekt entsteht aus folgendem Grund: Baut bei einem Ehepaar die zweitverdienende Person ihr Pensum aus, so fallen künftig auf dem zusätzlichen Einkommen tiefere Steuern an. Heute wird dieses zusätzlich erzielte Einkommen aufbauend auf dem Einkommen der erstverdienenden Person besteuert. Zukünftig erfolgt die Besteuerung des zweiten Einkommens für sich allein. Das zusätzliche Einkommen wird deshalb in einer niedrigeren Progressionsstufe besteuert.

Auf den administrativen Aufwand

Wenn die Individualbesteuerung eingeführt wird, müssen die kantonalen Steuerverwaltungen rund einen Drittel mehr Steuererklärungen verarbeiten. Es gibt aber auch Vereinfachungen: Bei Heirat, Trennung und Scheidung müssen die Steuerbehörden nichts mehr ändern. Bereits heute deklarieren die verheirateten Steuerpflichtigen gewisse Einkünfte und Abzüge separat. Neu deklarieren sie diese und weitere Angaben in einer jeweils eigenen Steuererklärung.

Weitere Folgen

Die Vorlage beschränkt sich auf das Steuerrecht. Sie kann jedoch einen Einfluss darauf haben, wie in den Kantonen und Gemeinden etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien oder die Tarife für Kindertagesstätten ausgestaltet werden.

Resultate

Die Vorlage wurde angenommen.

Stimmbeteiligung: 55.7 %
Ja-Stimmen: 54.3 %

Textquellen

Datenquellen

Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS)

Veröffentlichungsdatum:

Letzte Aktualisierung:

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) (2026)


Basiselemente


Hintergrund

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (2026)