Eidgenössische Jagdbanngebiete von nationaler Bedeutung (JB)
Kategorien: Landschaft und Raum › Landschaften/Lebensräume › Schutzgebiete
Die Zeit des 19. Jahrhunderts muss als Tiefstand des Jagdwesens in der Schweiz bezeichnet werden. Der Rothirsch und der Steinbock waren bereits ausgerottet, und die Gämse und das Reh konnten sich nur noch in kleinen Restbeständen halten. Obschon in einzelnen Kantonen bereits im 16. und 17. Jahrhundert Banngebiete ausgeschieden wurden, kam die Institution «Banngebiete» erst nach dem Inkrafttreten des ersten Eidgenössischen Jagdgesetzes im Jahre 1875 so richtig zum Tragen.
Erst heute lässt sich wirklich beurteilen, welche entscheidende Rolle das Ausscheiden solcher Schutzzonen für die Entwicklung der Huftierbestände spielte. Mit dem Anwachsen dieser Bestände ergab sich eine Abwanderung von überzähligem Wild in das offene Jagdgebiet. Noch heute lebt die Jagd in verschiedenen Kantonen von diesem «Nachschub». Die Schattenseite ist allerdings, dass die Bestände an einigen Orten so stark zunahmen, dass Wildschäden in Schutzwaldungen auftraten.
Auf der anderen Seite muss man heute mit der Tatsache leben, dass nebst anderen Arten das Auerhuhn, das Steinhuhn und das Haselhuhn unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Zusammen mit den immer wichtiger werdenden Schutzbestimmungen für diese gefährdeten Arten wird offensichtlich, dass die Eidgenössischen Jagdbanngebiete auch in Zukunft eine sehr wichtige, nicht zu unterschätzende Rolle spielen und weiterhin ihre volle Berechtigung haben.
Textquellen
- BAFU/OFEV/UFAM/FOEN (2016): Eidgenössische Jagdbanngebiete. Bundesamt für Umwelt
Datenquellen
- FOEN (2009): Bundesinventar Jagdbanngebiete (JB)
Dateneigner: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
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