Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert

Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert glich die Alte Eidgenossenschaft keineswegs ein Staat im modernen Sinne. Vielmehr bestand sie aus einem Geflecht souveräner Kleinstaaten, die sich in einem losen Staatenbund zusammengeschlossen hatten. Dabei waren aber nicht alle Gebiete der Schweiz gleichermassen in diesen Bund eingeschlossen. Den Kern bildeten die Dreizehn Alten Orte (Kantone), welche entweder Stadt- oder Landorte waren. Als Stadtorte oder Stadtrepubliken galten Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Basel, während Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Inner- und Ausserrhoden zu den «Ländern» gezählt wurden. Hinzu kamen die Untertanengebiete, die den vollberechtigten Orten unterstanden und in denen ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung lebte. Sie unterstanden entweder direkt einem der 13 Alten Orte oder wurden als Gemeine Herrschaften durch mehrere Orte verwaltet. Bis auf die Appenzeller Orte verfügten alle vollberechtigten Orte über solche Untertanengebiete, wobei die wichtigsten mehrheitlich den Stadtorten angehörten. So geboten allein Bern und Zürich über etwa zwei Fünftel der Schweizer Bevölkerung. Neben den dreizehn Orten und ihren Untertanengebieten gab es auch noch die Zugewandten Orte (Städte, Fürstentümer und die Republiken Graubünden und Wallis), die in einem lockeren Verhältnis zum Kern standen. Als einzige gemeinsame Institution des Bündnisgeflechts fungierte die Tagsatzung, in der die vollberechtigten Orte mit je zwei und die zugewandten Orte mit je einem Gesandten vertreten waren. Ihre wichtigsten Aufgaben waren die Verwaltung der gemeinsamen Herrschaften, die Aussenpolitik und die Verteidigung. Ihre Macht war jedoch sehr beschränkt und die Entscheidungsfindung bei Abstimmungen, welche Einstimmigkeit erforderte, war angesichts der durch die Orte instruierten Gesandten eher selten. So erwies sie sich, wie sich später zeigen sollte, auch beim Einmarsch der Franzosen nicht im Stande, ernsthaft militärischen Widerstand zu leisten.

Die absolutistischen Tendenzen in der Herrschaftsausübung bewirkten im 18. Jahrhundert eine ganze Reihe von Aufständen in den betroffenen Untertanengebieten, die jedoch bis 1798 allesamt mit äusserster Härte niedergeschlagen wurden.

Textquellen

Über das Thema

Veröffentlichungsdatum

30. April 2019

Letzte Aktualisierung

7. Februar 2023