Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (Nachhaltigkeitsinitiative) (2026)
Kategorien: Staat und Politik › Abstimmungen › Gesellschaftspolitik
Ausgangslage
Ende 2025 lebten rund 9.1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1.7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.
Die Initiative
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9.5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Ab-kommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.
Inhalte der Initiative
Ausgangslage
Bevölkerungsentwicklung
Ende 2025 lebten etwas mehr als 9.1 Millionen Personen dauerhaft in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1.7 Millionen Personen gewachsen. 80 Prozent davon sind auf die Zuwanderung zurückzuführen, insbesondere aus den EU/EFTA-Staaten. Von der Zuwanderung profitieren Wirtschaft, Gesellschaft und die Sozialwerke. Rasches Bevölkerungswachstum ist aber auch mit Herausforderungen verbunden.
Wirtschaft und Gesellschaft
Wie viele Menschen in die Schweiz zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Bei guter Wirtschaftslage finden die Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Sie rekrutieren diese dann auch im Ausland. Dank der Personenfreizügigkeit können Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors wie Spitäler und Pflegeheime im EU/EFTA-Raum rasch und unbürokratisch ausländische Arbeitskräfte rekrutieren. Diese Möglichkeit ist auch volkswirtschaftlich bedeutsam. Die Wirtschaftsleistung der Schweiz nahm seit 2002 pro Kopf um 24 Prozent zu. Die Personenfreizügigkeit hat dazu beigetragen.
Sozialversicherungen
Insgesamt tragen die Arbeitskräfte aus dem Ausland mehr zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei, als sie an Leistungen daraus beanspruchen. Zwar beziehen sie mehr Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV), als sie Beiträge bezahlen. Doch leisten sie deutlich mehr Beiträge an AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO), als sie daraus beziehen.
Bedarf an ausländischen Arbeitskräften
Die Schweizer Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime werden weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um offene Stellen besetzen zu können. Die Zahl der Menschen, die in Pension gehen, ist bereits heute grösser als die Zahl jener, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Hinzu kommt, dass immer mehr alte Menschen gepflegt werden müssen.
Herausforderungen Bevölkerungswachstum
Das Bevölkerungswachstum erhöht die Nachfrage nach Wohnraum. Dem begegnet der Bundesrat, indem er den Bau günstiger Wohnungen fördert. Darüber hinaus geht er die Herausforderungen bei Raumplanung, Verkehr, Energie oder Umwelt mit einer Vielzahl von Massnahmen an. Dazu gehören etwa der Ausbau des Strassen- und Schienennetzes oder der Umweltschutz.
Forderungen der Initiative
Bis 2050 maximal 10 Millionen Menschen
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Sie darf vor 2050 10 Millionen Menschen nicht überschreiten. Die Initiantinnen und Initianten wollen die Zuwanderung zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen begrenzen und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozialversicherungen erhalten. Bund und Kantone müssen nach Annahme der Initiative Massnahmen ergreifen, insbesondere wenn gewisse Grenzwerte überschritten werden.
Massnahmen bei 9,5 Millionen Menschen
Wenn vor 2050 die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 9.5-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative folgendes vor:
- Der Bundesrat und das Parlament müssen insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug handeln. Welche weiteren Massnahmen ergriffen werden müssen, präzisiert die Initiative nicht.
- Vorläufig aufgenommene Personen dürfen keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und auch kein anderes Bleiberecht mehr erhalten und können sich auch nicht einbürgern lassen.
- Der Bundesrat muss bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahme- oder Schutzklauseln anrufen oder aushandeln oder diese Abkommen neu verhandeln. Davon könnten zum Beispiel das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder die UNO-Kinderrechtskonvention betroffen sein.
Gemäss Vorausschätzungen des Bundes dürfte die Schwelle von 9.5 Millionen Menschen im Jahr 2031 überschritten werden.
Massnahmen bei 10 Millionen Menschen
Wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 10-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative folgendes vor:
- Bundesrat und Parlament müssen alle zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, damit die ständige Wohnbevölkerung wieder unter die 10-Millionen-Grenze fällt.
- Internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, müssen auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert von 10 Millionen um einen allfälligen Geburtenüberschuss erhöhen.
Kündigung der Personenfreizügigkeit
Falls die ständige Wohnbevölkerung zwei Jahre nach dem erstmaligen Überschreiten der 10-Millionen-Grenze noch immer über diesem Wert liegt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt werden. Die Schweiz könnte von einer Kündigung absehen, wenn bis dahin Ausnahme- oder Schutzklauseln angewendet oder angerufen werden konnten, mit denen die Einhaltung dieser 10-Millionen-Grenze erreicht wird.
Folgen der Initiative
Einschränkung Arbeitsmarkt
Begrenzt die Schweiz die Bevölkerungszahl auf 10 Millionen, wäre es für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors schwierig, weiterhin die nötigen Arbeitskräfte zu rekrutieren. Der Schweizer Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeheimen würden Arbeitskräfte fehlen. Die Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit würde die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum erschweren. Wegen der Kündigung würde es auch für Schweizerinnen und Schweizer schwieriger, im EU/EFTA-Raum zu arbeiten.
Wegfall der bilateralen Abkommen
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft. Bei einer Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit treten diese automatisch ausser Kraft. Sie betreffen den Abbau von Handelshemmnissen, den Land- und Luftverkehr, die Landwirtschaft und das öffentliche Beschaffungswesen. Für die Unternehmen und auch für die Bäuerinnen und Bauern würde der Handel mit der EU teurer und komplizierter. Studien zeigen, dass mit dem Wegfall der Bilateralen I der Schweizer Wirtschaft Erträge in Milliardenhöhe entgehen würden und die Bevölkerung weniger Geld zur Verfügung hätte.
Wegfall von Schengen/Dublin
Die Kündigung der Personenfreizügigkeit würde auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU gefährden. Deren Wegfall hätte weitreichende Auswirkungen für den Asylbereich und für die innere Sicherheit der Schweiz:
- Anders als heute müsste die Schweiz Verfahren für Asylsuchende durchführen, die bereits in der EU um Asyl ersucht haben. Die Schweiz könnte diese Asylsuchenden nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Asylsuchende, die in einem EU-Land abgewiesen wurden, könnten in der Schweiz zudem ein zweites Gesuch stellen. Die Schweiz müsste deshalb voraussichtlich mehr Asylverfahren durchführen.
- Die Schweizer Polizei- und Grenzschutzbehörden hätten keinen Zugang mehr zu den europäischen Sicherheits- und Fahndungsdatenbanken, die heute zentrale Instrumente für die innere Sicherheit sind.
Im Asylbereich, bei der inneren Sicherheit und beim Grenzschutz wäre mit mehr Aufwand und zusätzlichen Kosten von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.
Schwächung Menschenrechte
Wenn die Schweiz Abkommen zum Schutz der Menschenrechte neu aushandeln oder kündigen müsste, könnte das zum Bruch mit der humanitären Tradition und zur aussenpolitischen Isolierung der Schweiz führen. Das Ansehen der Schweiz in der Welt könnte beeinträchtigt und ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden.
Resultate
Die Initiative wurde abgelehnt.
Stimmbeteiligung: 58.86 %
Ja-Stimmen: 45.21 %
Textquellen
- Bundeskanzlei (2026): Erläuterungen des Bundesrates zu den Abstimmungen vom 14.06.2026
Datenquellen
- FSO (2026): Abstimmung vom 14. Juni 2026. BFS/OFS/UST/FSO
- Swisstopo (2026): swissBOUNDARIES3D
Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS)
Veröffentlichungsdatum:
Letzte Aktualisierung: