Das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) ist ein Konzept gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung und damit ein Planungs- und Koordinationsinstrument. Das NASAK bezweckt, für die nationalen Sportverbände im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung gute Voraussetzungen zu erhalten oder zu schaffen. Dieses Planungsinstrument bildet die Grundlage für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.
Mit den Bundesbeschlüssen über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung vom 17. Dezember 1998 (NASAK 1, CHF 60 Mio.), 3. Oktober 2000 (NASAK 2, CHF 20 Mio.), 20. September 2007 (NASAK 3, CHF 14 Mio.) und 27. September 2012 (NASAK 4, CHF 70 Mio.) bewilligte das Parlament vier Kredite von insgesamt CHF 164 Mio. für Investitionsbeiträge an den Bau namentlich bezeichneter, wichtiger und dringend benötigter Objekte. Die Beiträge des Bundes bewegen sich im Bereich von 5 – 25% an die anrechenbaren Investitionen. Der Betrieb an sich wird nicht unterstützt.
Das Bundesamt für Sport BASPO hatte die entsprechenden vier Kreditvorlagen an den National- und den Ständerat – in enger Zusammenarbeit mit den privat- und den öffentlich-rechtlichen Partnerinstitutionen des Sportes – vorbereitet (Swiss Olympic, nationale Sportverbände, Swiss Top Sport, kantonale und ausgewählte kommunale Sportämter, sachnahe Bundesämter u.a.). Das NASAK ist im Sportförderungsgesetz verankert. Die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen und für Finanzhilfen sind in den zugehörigen Ausführungsverordnungen des Bundesrates und des Departementes festgehalten.
Im Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung sind heute rund 120 Objekte aufgeführt. An ungefähr zwei Drittel dieser Objekte ist eine Finanzhilfe im Rahmen des NASAK bereits geleistet worden oder für die Zukunft vorgesehen. Eine wichtige Voraussetzung für eine NASAK-Finanzhilfe an die Erstellung einer Anlage ist, dass mindestens ein nationaler Sportverband einen langfristigen, vom BASPO zu genehmigenden Benützungsvertrag (10-20 Jahre Laufzeit) abschliesst.
Anfang 2016 sind die Programme NASAK 1 bis 3 weitgehend abgeschlossen. NASAK 4 befindet sich in Umsetzung; entsprechende Beitragsverträge dürfen noch bis Ende 2017 abgeschlossen werden. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für die nationalen Sportverbände haben sich durch diese Sportförderung in den letzten Jahren wesentlich verbessert.
Tourismus und Freizeit / Sportanlagen / Nationale Sportanlagen
13. Juni 2016
25. April 2022
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