Im Jahre 1914 wurde der Schweizerische Nationalpark als erstes und lange Zeit einziges Schutzgebiet der Schweiz gegründet. Das Bedürfnis, Landschaften von nationaler Bedeutung einem gewissen Schutz zu unterstellen, führte 1977 zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), welches später in drei Schritten ergänzt wurde. Einen eigentlichen Innovationsschub löste die Rothenthurm-Initiative aus. Mit der damit verbundenen Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes erfolgte 1987 eine Stärkung des Naturschutzes auf allen Ebenen, eine wirkungsvolle Bundeskompetenz bei den Biotopen von nationaler Bedeutung und 88 Moorlandschaften. Eine Ergänzung folgte 2001 mit einer ersten Serie von Amphibienlaichgebieten, welche noch direkter mit den Artenschutzbemühungen gekoppelt ist.
Zwei weitere Kategorien von Schutzgebieten, Eidg. Jagdbanngebiete und Wasser- und Zugvogelreservate, haben ihren Ursprung in der Revision des Jagdgesetzes in den neunziger Jahren. Das Programm Grossschutzgebiete ist die Folge der Erkenntnis, dass die wachsende Zerstörung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt nicht hatte eingedämmt werden können, und dass der relative Anteil der Wildnisgebiete respektive Nationalparks an der gesamten Landesfläche im Vergleich zu anderen Staaten Europas sehr klein ist. Erste Vertreter sind das Biosphärenreservat Entlebuch sowie Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn und Monte San Giorgio als UNESCO-Weltnaturerbe.
Tourismus und Freizeit, Freizeitanlagen, Bäder und Freizeitparks
11. Mai 2016
27. Januar 2023
Dieses Thema enthält Darstellungen, die der Web-Atlas noch nicht unterstützt. Sie können es im Desktop-Atlas auf Ihrem Computer öffnen.
Noch nicht installiert? Desktop-Atlas herunterladen