In der Schweiz bestehen verschiedene Kategorien von Flugplätzen mit unterschiedlicher Bedeutung. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) unterscheidet im Wesentlichen fünf Kategorien von Flugplätzen: Landesflughäfen, Regionalflugplätze, Flugfelder, zivil mitbenutzte Militärflugplätze und Heliports. Ausserhalb des SIL kommen noch Gebirgslandeplätze, Spitallandeplätze, Wasser- und Winterflugfelder hinzu, also Start- und Landestellen ohne feste Einrichtungen und Anlagen.
Die Funktion der Landesflughäfen besteht darin, die Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren des Luftverkehrs anzubinden. Sie haben denn auch eine Infrastruktur anzubieten, die es den Fluggesellschaften erlaubt, den am freien Markt entstehenden Verkehr im Wettbewerb mit anderen europäischen Flughäfen abzuwickeln. Sofern noch Kapazität übrig bleibt, sollen sie auch Flugzeugen des privaten Verkehrs zur Verfügung stehen.
Regionalflugplätze dienen in erster Linie der Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsfliegerei. Sie ergänzen die Landesflughäfen als Träger des öffentlichen Luftverkehrs mit direkten Verbindungen ins In- und Ausland. Daneben nehmen sie für die Ausbildung und den Flugsport eine bedeutende Rolle ein.
Soweit es die Interessen des militärischen Flugbetriebs zulassen, können einzelne militärische Flugplätze auch für zivile Zwecke genutzt werden. Gemäss SIL ist von einer relevanten zivilen Mitbenutzung auszugehen, wenn die zivilen Flüge mehr als zehn Prozent der militärischen Bewegungen ausmachen oder jährlich die Zahl von 1000 übersteigen.
Flugfelder decken in erster Linie Bedürfnisse der privaten Fliegerei und der Ausbildung ab. Als Ganzes liegen sie jedoch ebenfalls im öffentlichen Interesse, indem sie gewisse entlastende Funktionen im Gesamtsystem der Schweizer Zivilluftfahrt übernehmen oder auch für Geschäfts-, Tourismus- und Arbeitsflüge Verwendung finden.
Zusammen mit den auf einigen Flugplätzen vorhandenen Helibasen bilden die Heliports das nationale Netz für die Helikopterfliegerei. Das öffentliche Interesse liegt vor allem bei den Rettungs- und Versorgungsflügen, Arbeitsflügen (z.B. in der Waldbewirtschaftung oder für Lawinenverbauungen) sowie in der Versorgung von auf dem Landweg schlecht erschlossenen Gebieten. Helikopter kommen aber auch für touristische Transporte zum Einsatz.
Hinzu kommen noch die Gebirgslandeplätze, also Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die auf über 1100 Meter über Meer liegen. Sie dienen einerseits Ausbildungs- und Übungszwecken, andererseits Personentransporten zu touristischen Zwecken. Im Rahmen des SIL wird das Netz der Gebirgslandeplätze zur Zeit einer generellen Überprüfung unterzogen.
Globale Schweiz, Verkehr und Kommunikation, Flugverkehr
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Verkehr und Kommunikation / Flugverkehr / Fluganlagen und Lufträume
26. November 2010
25. Januar 2022
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