Strompreise: Gewerbe- und Industriebetriebe

Strompreise: Gewerbe- und Industriebetriebe

Die Stromversorgung der Schweizer Endkunden wird durch rund 700 Elektrizitätsversorgungsunternehmen sichergestellt. Viele der Stadt- und Gemeindewerke sind als Querverbundunternehmen auch für die Wasser- und Gasversorgung verantwortlich. In einigen Kantonen und Städten ist ein einziges, integriertes Unternehmen für diese Versorgungsaufgaben zuständig, in anderen Kantonen wird die Versorgung von unterschiedlichen Unternehmen wahrgenommen.

Netzbetreiber
Insgesamt gut 40 Prozent der Strommenge, die im Verteilnetz an die Endverbraucher abgesetzt wird, liefern allein die grössten zehn Netzbetreiber. Erweitert man die Menge auf die grössten 50 Netzbetreiber, steigt der Anteil auf gegen drei Viertel der Energie. Die nächstgrössten 50 Netzbetreiber liefern zusammen einen Zehntel, die restlichen Netzbetreiber einen Sechstel der von den Endverbrauchern konsumierten Energie.

Strompreis
Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Produktionskosten,
  • Netzkosten,
  • Steuern und Abgaben.

Unter den Produktionskosten versteht man die Kosten für die Herstellung des Stroms. Diese variieren je nach Art der Stromproduktion und je nach Kraftwerk. Ob und wie die externen Kosten und die staatliche Förderung und Besteuerung in die Berechnung einfliessen, ist politisch meist umstritten und deshalb nicht immer leicht zu beantworten.
Die Netzkosten spiegeln die Kosten für den Transport des Stroms über das Netz vom Kraftwerk bis zum Kunden. Dabei gilt: Je länger der Transportweg, desto höher die Netzkosten. Darum ist der Anteil der Netzkosten bei den Privathaushalten höher als bei Gewerbe- und Industriebetrieben oder Grossverteilern, die näher am Hochspannungsnetz sind als die Steckdosen der Privathaushalte auf den unteren Netzebenen. Das wirkt sich auch auf den Gesamtpreis aus. Dieser liegt z.B. für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von 150‘000 kWh bei durchschnittlich 17,5 Rp./kWh und bei Industriekunden mit einem Verbrauch von 1,5 Mio. kWh bei durchschnittlich 15 Rp./kWh.
Die dritte Strompreiskomponente sind die Steuern und Abgaben: Ihr Gewicht hat über die letzten Jahre stark zugenommen. Die 2009 eingeführte Förderabgabe für erneuerbare Energien (KEV) wurde schrittweise von 0,6 Rp./kWh auf 1,1 Rp./kWh erhöht und wird 2016 bei 1,3 Rp./kWh liegen. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll die gesetzliche Obergrenze für die KEV bis auf 2,3 Rp./kWh angehoben werden. Auch die etappenweise Erhöhung der Wasserzinsen (2011 und 2015) und die Erhebung eines Renaturierungsbeitrags seit 2012 fallen mit insgesamt 0,35 Rp./kWh ins Gewicht. Zusammen mit der bereits bestehenden Palette von Steuern und Abgaben, Konzessionen, Wasserzinsen und Auflagen von Bund, Kantonen und Gemeinden ergibt sich ein Anteil von rund einem Drittel am Strompreis. Dies wird nicht immer ganz deutlich, wenn je nach Darstellung ein Teil der Abgaben den andern Preiskomponenten zugeschlagen wird (z.B. die Wasserzinsen dem Energieteil).
Werden aber alle Steuern und Abgaben tatsächlich unter dieser Rubrik ausgewiesen, ergibt sich 2016 für eine Kilowattstunde (kWh) Haushaltstrom eine ungefähr gleichmässige Dreiteilung des Strompreises.
Die Gesamttarife für die Haushalte bleiben im Durchschnitt konstant auf 20,4 Rp./kWh (dargestellt am Beispiel des Konsumprofils H4).

Überwachung
Die ElCom überwacht den Stromgrosshandel und die Elektrizitätsbranche inklusive Swissgrid bezüglich Netznutzungstarife, Elektrizitätstarife der festen Endverbraucher, Versorgungssicherheit, Zustand der Stromnetze sowie Zuteilung von Netzkapazität bei Engpässen an den Grenzen.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Seit 2009 erhalten Betreiber von neuen Kraftwerken für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (Kleinwasserkraft bis 10 MW, Sonnenenergie ab 10 kW, Geothermie, Windenergie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) finanzielle Unterstützung. Mit dieser kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sollen umweltfreundliche Technologien zur Stromproduktion stärker gefördert werden. Finanziert wird die kostendeckende Einspeisevergütung mit einem Aufschlag auf den Strompreis von max. 1,5 Rp./kWh.

© SFOE (2017): Stromversorgung. Bundesamt für Energie

Textquellen