Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» (2008)

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Die Vorlage

Das Gemeindebürgerrecht ist ein wichtiger erster Schritt für den Erhalt des Schweizer Passes. Die Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» will die Gemeinden ermächtigen, Verfahren und Zuständigkeiten für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts eigenständig festzulegen. Die darauf beruhenden Volksentscheide über Einbürgerungen wären endgültig und somit nicht mehr gerichtlich überprüfbar.

Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen und damit Schweizerinnen und Schweizer werden wollen, müssen die Voraussetzungen des Wohnkantons, der Wohngemeinde und des Bundes erfüllen. Das Einbürgerungsverfahren wird von den Kantonen oder, falls im kantonalen Recht so vorgesehen, von den Gemeinden festgelegt. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht, ausser die Kantone sehen dies ausdrücklich vor. Abgelehnte Einbürgerungsgesuche können gerichtlich angefochten werden, bei vermuteten Grundrechtsverletzungen wie Diskriminierung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs sogar bis vor Bundesgericht.

Die Volksinitiative will diese Zuständigkeitsordnung ändern und verlangt, dass

  • die Gemeinden autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf;
  • ein erfolgter Einbürgerungsentscheid dieses Organs endgültig ist, also nicht mehr angefochten werden kann.

Das Volksbegehren ist eine Reaktion auf zwei Urteile des Bundesgerichts aus dem Jahr 2003, die den Gemeinden die Verpflichtung auferlegen, Verfassungsprüfungsverfahren einzuleiten.

Resultat

Die Initiative wurde von Volk und Ständen abgelehnt.

Stimmbeteiligung: 45.2%
Ja-Stimmen: 36.2%

Textquellen

Datenquellen

Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS), Bundeskanzlei

Veröffentlichungsdatum:

Letzte Aktualisierung:

Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» (2008)


Basiselemente


Hintergrund

Einbürgerungsinitiative (2008)