Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (2025)

Kategorien: Staat und Politik › Abstimmungen › Finanz- und Steuerpolitik

Ausgangslage

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom.

Die Vorlage

Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.

Inhalte der Initiative

Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes

Die Initiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auch auf Bundesebene einführen: Belaufen sich der Nachlass und die Schenkungen einer Person zusammen auf mehr als 50 Millionen Franken, soll der Bund auf dem Betrag, der 50 Millionen überschreitet, eine Steuer von 50 Prozent erheben.

Zweckbindung der Steuereinnahmen

Der Ertrag der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Gemäss Initiativtext müsste er zwingend «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Wofür das Geld konkret ausgegeben werden soll, müssten der Bund und die Kantone regeln.

Keine Ausnahmen

Die Initiative fordert eine «lückenlose Besteuerung». Sie sieht weder für Verwitwete und Nachkommen noch für Zuwendungen an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen Ausnahmen vor. Auch für Vermögen, die in Unternehmen gebunden sind, enthält der Initiativtext keine Erleichterungen.

Massnahmen gegen Steuervermeidung

Damit die Steuer nicht umgangen werden kann – etwa durch einen Wegzug aus der Schweiz –, verlangt die Initiative vom Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung. Sie lässt offen, welche Massnahmen dies wären.

Beginn der Besteuerung

Die Initiative verlangt, dass Nachlässe und Schenkungen ab Annahme der Initiative besteuert werden. Wenn also am Tag der Annahme der Initiative eine Person stirbt, unterliegt ihr Nachlass der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes. Die Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung – z. B. durch Wegzug – würden ihre Wirkung hingegen erst entfalten, wenn die Bestimmungen zur Umsetzung in Kraft treten. Gemäss Initiative ist dies spätestens drei Jahre nach der Annahme der Fall.

Resultat

Die Initiative wurde abgelehnt.

Stimmbeteiligung: 42.95 %
Ja-Stimmen: 21.72 %

Textquellen

Datenquellen

Dateneigner: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Atlas der Schweiz (AdS), Bundesamt für Statistik (BFS)

Veröffentlichungsdatum:

Letzte Aktualisierung:

Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (2025)


Basiselemente


Hintergrund

Erbschaftssteuerinitiative (2025)