Die Schweiz bietet dank ihrer Topografie und beträchtlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen ideale Bedingungen für die Wasserkraftnutzung. Nachdem gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Ausbau der Wasserkraftnutzung begonnen hatte, setzte zwischen 1945 und 1970 eine eigentliche Blütezeit ein, während der im Unterland zahlreiche neue Laufkraftwerke und auch die grössten Speicheranlagen erstellt wurden.
Noch zu Beginn der 1970-er Jahre stammten auf der Basis der mittleren Produktionserwartung fast 90% der inländischen Stromproduktion aus Wasserkraft. Dieser Anteil nahm durch die Inbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke bis 1985 auf rund 60% ab und liegt heute bei rund 56%. Nach wie vor ist die Wasserkraft damit unsere wichtigste einheimische Quelle erneuerbarer Energie.
Der Wasserkraftwerkspark der Schweiz besteht heute aus 604 Zentralen (Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 kW), welche pro Jahr durchschnittlich rund 36'000 GWh Strom produzieren. Davon werden rund 47,6% in Laufwasserkraftwerken, 48% in Speicherkraftwerken und rund 4,4% in Pumpspeicherkraftwerken erzeugt. 63% dieser Energie stammen aus den Bergkantonen Uri, Graubünden, Tessin und Wallis. Beachtliche Beiträge liefern auch die Kantone Aargau und Bern. Aus Zentralen internationaler Wasserkraftanlagen an Grenzgewässern stammen rund 11% der schweizerischen Wasserkrafterzeugung.
Die Wasserkraftnutzung hat ein Marktvolumen von gegen 1,8 Milliarden Franken (bei 5 Rp./kWh ab Werk) und stellt somit einen wichtigen Zweig der schweizerischen Energiewirtschaft dar.
Der Bund will die Wasserkraftnutzung in Zukunft mit verschiedenen Massnahmen – auch im Rahmen der Energiestrategie 2050 – verstärkt fördern. Bestehende Werke sollen erneuert und unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen ausgebaut werden, um so das realisierbare Potenzial zu nutzen. Ein Instrument hierfür ist z.B. die kostendeckende Einspeisevergütung für Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 10 Megawatt. Daneben sind Massnahmen geplant, welche die Rahmenbedingungen der Wasserkraft verbessern (nationales Interesse, Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien, vereinfachte Bewilligungsverfahren) sowie unterstützende Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz.
Das Bundesamt für Energie BFE befasst sich sowohl mit den energiepolitischen Fragen der Wasserkraft (Förderung, Strategien, Perspektiven) als auch mit den technischen Fragen sowie Sicherheitsaspekten. Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist für die umweltrelevanten Aspekte (Restwasser, Gewässerschutz) zuständig.
Konzession: Unter diese Kategorie fallen sowohl alle so bezeichneten Verhältnisse, als auch jene, bei denen ein Privater ein öffentliches Gewässer aufgrund einer ausdrücklichen, im Einzelfall erteilten Ermächtigung des verfügungsberechtigten Gemeinwesens nutzen darf, auch wenn diese Ermächtigung anderes genannt wurde (Bewilligung, Vertrag, Verleihung etc.).
Ehehaftes Wasserrecht: Durch die Eigentumsgarantie geschütztes althergebrachtes privates Nutzungsrecht an einer öffentlichen Sache, z.B. an öffentlichen Gewässern (alte Rechte zum Betrieb von Mühlen, Sägereien u.ä.).
Verfügungsrecht: Bildet die Rechtsgrundlage, wenn das über ein Gewässer verfügungsberechtigte Gemeinwesen dieses Gewässer selber nutzt.
Andere Rechtsgrundlage: Hierher gehören die Fälle, auf die keine der anderen Rechtsgrundlagen zutrifft (Einräumung des Nutzungsrechtes an ein Gemeinwesen durch Gesetz und andere Spezialfälle, Privatrecht an privaten Gewässern).
26. November 2010
14. März 2025
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